Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeines

Die Angebote, Leistungen und Lieferungen des Vermieters erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Vertragsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware gelten diese Bedingungen als angenommen. Abweichungen von diesen Vertragsbedingungen sind nur wirksam, wenn der Vermieter sie schriftlich bestätigt. Der Vermieter behält sich zu jeder Zeit das Recht vor, in individuellen und speziellen Fällen von den allgemeinen Mietbedingungen abzuweichen. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen erkennt der Vermieter nicht an und widerspricht diesen hiermit ausdrücklich.

Angebot und Vertragsschluss

Die auf der Homepage gezeigten Angebote des Vermieters sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der Bestätigung des Vermieters per Mail. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.

Mietzeit und Mietpreis

Die auf den angegebenen Mietpreis bezogene Mietzeit beträgt, soweit nicht anders angegeben oder vereinbart, sieben Tage

Die angegebenen Mietpreise ergeben sich aus der Mietpreisliste für den Mietzeitraum und verstehen sich als Lieferpreise zzgl. Versandkosten ab Sitz des Vermieters.

Entscheidend für den Beginn der Mietzeit ist der Eingang der Ware beim Kunden und für das Ende der Mietzeit der Ausgang der Ware beim Kunden.

Der Ware liegt bei Übersendung an den Kunden eine Rechnung bei, die die vereinbarte Mietzeit berücksichtigt. Die Zahlung ist bei Empfang fällig. Wird die vereinbarte Mietzeit durch den Mieter überschritten, erfolgt eine Nachberechnung.

Bei verspäteter Rückgabe wird als Entschädigung jeweils für die angefangene Mietperiode ein weiterer periodischer definierter Mietzeitraum berechnet.

Übergabe und Rückgabe

Die Anlieferung der Mietgegenstände versteht sich jeweils nur bis hinter die erste verschließbare Türe. Bei der Übernahme ist der Mieter verpflichtet, die Mietgegenstände auf Vollzähligkeit und Mangelfreiheit zu überprüfen. Spätere Beanstandungen werden nicht berücksichtigt.

Wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, werden die Mietartikel durch den Mieter mit dem beigelegten Retoure Schein über den vereinbarten Logistikdienstleister zurückgeschickt. Die Rückgabe der Mietobjekte erfolgt mit Ablauf der Mietperiode. Der Originalkarton ist unbedingt zu verwenden.

Die Mietgegenstände sind in ungereinigtem und trockenen Zustand zurückzugeben. Der Mieter ist verpflichtet, bei der Rückgabe den Rückgabeschein auszufüllen und etwaige Flecken und Schäden dem Vermieter mitzuteilen.

Bei Rücklieferung müssen die Mietgegenstände vollständig und transportfähig verpackt werden. Für die Vollständigkeit ist der Mieter verantwortlich. Kosten für möglicherweise notwendige spätere Nachlieferungen gehen zu seinen Lasten.

Haftung des Vermieters und des Mieters

Der Vermieter trägt die Gefahr der gewöhnlichen Abnutzung der Mietgegenstände. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Vermieter die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hat der Vermieter auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten.

Entsteht ein Mangel der Mietsache nach Vertragsschluss, so haftet der Vermieter für daraus resultierende Schäden, soweit diese auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Vermieter beschränkt auf den nach der Art des Mietobjektes vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden, maximal bis zu Höhe des Zehnfachen der Rechnungs- bzw. Angebotssumme. Gegenüber Unternehmern haftet der Vermieter bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Bei Verschulden des Mieters hat dieser jeden Verlust, jede Beschädigung, jeden Unterschied sowie jeden Minderwert zu ersetzen. Fehlende bzw. beschädigte Teile werden mit einem Verlustpreis dem Mieter berechnet. Für Beschädigungen an den Mietobjekten oder fehlender Rücksendungen hat der Mieter dem Vermieter den Reparaturpreis, bzw. den Preis für Neuanschaffung, zu erstatten.

Stornierung

Stornierungen sind bis spätestens 24 Stunden nach Erhalt der Auftragsbestätigung kostenlos möglich. Fällt die Stornierung außerhalb der regulären Stornierungsfrist, hat der Mieter den gesamten Auftragswert zu entrichten.

Versicherung

Das Mietobjekt ist nicht versichert. Die Haftung geht auf den Mieter über, sobald dieser das Mietobjekt in Empfang nimmt.

Gerichtsstand

Gerichtsstand ist in allen Fällen Krefeld.

Sonstiges

  1. Änderungen und/oder Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für diese Bestimmung.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages rechtsunwirksam sein oder werden, oder sollten sich in dem Vertrag Lücken ergeben, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt werden.

Die Parteien haben sich vielmehr so zu verhalten, dass der angestrebte Zweck erreicht wird und alles zu tun, was erforderlich ist, damit die Teilunwirksamkeit unverzüglich behoben wird. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Auffüllung von Lücken soll eine angemessene Regelung gelten, die – soweit rechtlich zulässig – dem am nächsten kommt, was die Vertragsschließenden gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt haben würden, sofern sie die Nichtigkeit oder die nicht angetroffene Regelung bedacht hätten. Beruht die Unwirksamkeit einer Bestimmung auf dem darin angegebenen oder dem nicht angegebenen Maß der Leistung oder der Zeit (Frist oder Termin), so tritt ein dem Gewollten möglichst nahekommendes, rechtlich zulässiges Maß der Leistung oder der Zeit (Frist oder Termin) an die Stelle des Vereinbarten.